Service für PVA-Mitglieder: Entwurf des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes

Sehr geehrtes PVA-Mitglied!

nach intensiven Monaten mit harter Arbeit wurde heute der Entwurf des Erneuerbaren Ausbau Gesetzes von Bundesministerin für Klimaschutz Leonore Gewessler und Staatssekretär Magnus Brunner präsentiert.
Damit wird das bisher ambitionierteste Energiegesetz vorgelegt, das Potenzial hat, ein Meilenstein in der Energiegeschichte Österreichs zu werden. Das Gesetzespaket betrifft 10 Gesetze u.a. das gänzlich neue Erneuerbaren Ausbau Gesetz, sowie das ElWOG.

Einige wesentliche Punkte, für die wir uns seit langem einsetzen, sind berücksichtigt worden. Die nächsten Wochen müssen jedoch noch genutzt werden, um wichtige Details im Entwurf anzupassen, damit der Grundstein für eine echte Solar Revolution auch tatsächlich gelegt wird.

Bei einem ersten Analyse-Durchgang der Unterlagen sind folgende Informationen, wie bereits beim PVA-Branchentreff angekündigt, enthalten:

  • Investzuschuss für PV-Anlagen bis 500 kW (Anlage kann größer sein)
    – Mind. 3 malige Antragstellung/Jahr
    – Reihungskriterium nach Förderbedarf (anzugeben durch Antragsteller)
    – 30 % Zuschlag bei besonders innovativen Projekten
    – Förderbudget mind. 60 Mio. Euro/Jahr
  • wettbewerblich ermittelte Marktprämie für PV-Anlagen, verpflichtend ab 500 kW
    – Mind. 2 Ausschreibungsrunden/Jahr
    – Ausschreibungsvolumen von 700 MW/a
    – 20 jährige Förderdauer
    – Einmalige Zahlung von Sicherstellung im Zuge der Antragstellung (Rückzahlung nach Errichtung)
  • Wahlmöglichkeit zwischen Investzuschuss und wettbewerblich ermittelter Marktprämie für Anlagen ab 20 kW
  • Wechselmöglichkeit bestehender OeMAG-Tarif-Anlagen in das neue Marktprämiensystem
  • Investzuschuss für Stromspeicher, förderbare Kapazität 50 kWh
  • Keine Leistungsgrenzen in allen Förderschienen
  • Förderbarkeit von Freiflächen bei entsprechender PV-Widmung, mit einem Abschlag auf die Förderhöhe von 30%
  • Vereinfachter Netzzugang für Anlagen bis 20 kW
  • Pauschalen für Netzanschluss
  • Transparenz der Netzbetreiber zu verfügbaren und gebuchten Netzkapazitäten
  • Erneuerbare Energie-Gemeinschaften auf NE 6 und7 (lokal Bereich) bzw. NE 5 bis 7 (regional Bereich).

 

Ein In-Kraft-Treten des Gesetzes wird mit 2021 angestrebt – realistischer ist jedoch das Quartal 1/2020 (u.a wg. Genehmigung der Europäischen Komission).

Details wie die genaue Förderrichtlinie, Förderhöhen und genauer Startzeitpunkt des Gesetzes/der Förderungen werden in separaten Förderrichtlinien veröffentlicht.

Alle Unterlagen haben wir auf unserer Homepage veröffentlicht, unter www.pvaustria.at/news/erneuerbaren-ausbau-gesetz

Nach einer detaillierter Analyse der Gesetze, werden wir Ihnen eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte zukommen lassen. Über ein Webinar werden wir die wichtigsten Punkte aus dem Gesetz vorstellen und Ihre Fragen versuchen zu klären. Bitte lassen Sie uns dazu Ihre Fragen im Vorfeld zukommen.

Wir freuen uns, dass nun endlich ein Gesetzesentwurf vorliegt, sehen unsere Arbeit jedoch noch nicht beendet, denn einige Punkte bedürfen noch wichtiger Adaptierungen!
Besonders jetzt bitten wir um Ihre Rückmeldungen um umfassenden Input für ein tatsächlich bahnbrechendes Gesetz zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen,
Vera Immitzer

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